Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSie sollten doch auf jedem Fall erst mal abwarten, bis der Rentenbescheid von Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt. Eine rechtliche Wertung im voraus erfolgt in diesem Forum nicht.
Den dann vorliegenden Bescheid über die Witwenrente sollten Sie sich dann besser persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erklären lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Dort kann man Ihnen viel besser alles weitere bezüglich „altes Recht“ und Einkommensanrechnung erläutern.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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