Anrechnung Einkommen Witwenrente

von
Honigbiene

Hallo,

mein erster Mann ist 1999 verstorben. Ich (Jg 1966) habe aus dieser Ehe ein Kind, das jetzt immer noch Waisenrente erhält.

Ich habe wieder geheiratet und wurde jetzt 2013 geschieden. Aus dieser zweiten Ehe habe ich zwei weitere minderjährige Kinder. Ich bekomme keinen Unterhalt.

Ich habe nun vor ca. 1 Monat Witwenrente nach vorletztem Ehegatten beantragt, aber noch keinen Bescheid. Ich rechne mit großer Witwenrente in Höhe von ca. 250 Euro nach altem Recht, alte Bundesländer.

Wird bei der Anrechnung von dem Einkommen nur das Kind aus der ersten Ehe berücksichtigt? Oder alle meine Kinder, die bei mir leben? Wieviel kann
ich dazuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort!!!

von
Hornissenzüchter

Zitiert von: Honigbiene

Wieviel kann
ich dazuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird?

Sie sollten soviel hinzuverdienen wie es Ihnen möglich ist.

Ob und wie weit dann Ihre Rente gekürzt wird, teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung dann ganz automatisch mit.

Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos!

Warum benötigt jemand, der selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, überhaupt Witwenrente?

kein Wunder, dass die Rentenkassen leer sind!

von
Honigbiene

Ich habe nochmal gelesen. Nachem ich 1999 ja schon einmal Witwenrente bekommen habe und diese jetzt wohl wieder "auflebt", denke ich, es gilt das alte Recht. Ist es dann so, dass gundsätzlich nur Erwerbseinkommen angerechnet wird? Dann sollen hierfür andere Pauschsätze zur Errechnung des Nettos gelten. Welche?

von
Otto N.

Warum schauen Sie nicht ganz einfach in Ihren letzten Rentenbescheid?

Dort steht neben dem Zahlbetrag nämlich noch viel mehr an wichtigen Informationen drin!

von
Karle

Warum haben asie den Antrag nicht direkt in einer Beratungsstelle gestellt? Dann ist er auf jeden Fall fehlerfrei, und Auskünfte gibts gratis dazu.

Experten-Antwort

Sie sollten doch auf jedem Fall erst mal abwarten, bis der Rentenbescheid von Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegt. Eine rechtliche Wertung im voraus erfolgt in diesem Forum nicht.
Den dann vorliegenden Bescheid über die Witwenrente sollten Sie sich dann besser persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erklären lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Dort kann man Ihnen viel besser alles weitere bezüglich „altes Recht“ und Einkommensanrechnung erläutern.

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