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Anrechnung einmaliger pauschaler Vergütung auf EMR

von maramix22.11.2013 | 14:39
1594 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine volle EMR in sehr niedriger Höhe. Eine verstorbene Tante hat mich nun als ihren Testamentsvollstrecker eingesetzt. Dafür erhalte ich eine gesetzlich vorgeschriebene pauschale prozentuale Vergütung, die nicht unerheblich sein wird. Die Arbeit ist minimal, wird aber erst nach Monaten anfallen bzw. abgeschlossen sein. Meine Frage: Wie wird diese Zahlung auf die EMR angerechnet/verteilt?

7 Antworten

Schadeam 22.11.2013 | 15:16
Haben Sie sich schon erkundigt, wie diese Vergütung steuerrechtlich gesehen wird? Ist das Arbeitslohn oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder was anderes? Um welchen Betrag, bzw. welche Beträge geht es überhaupt?
maramixam 22.11.2013 | 16:43
Es werden so 10.000 Euro werden. Laut Steuerberater muß es als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit versteuert werden (am besten Hälfte dieses Jahr, Hälfte nächstes Jahr auszuzahlen).
+++am 22.11.2013 | 19:55
ja genau...so würde ich das machen! Viel Spaß beim Ausgeben
Maramixam 22.11.2013 | 20:10
Danke, muß sparen, von meiner Rente kann ich nicht leben. Die Frage ist, ob eine (Einmal-)Zahlung nur mit der Rente des Auszahlungsmonats verrechnet wird, denn auf eine (oder zwei) Monatsrenten kann ich gerne verzichten. So wurde es mir als worstcase bei der Hotline der DRV gesagt, mit dem Hinweis, daß ich mir das aber schriftlich geben sollte. Oder wird sie auf den gesamten Zeitraum angerechnet oder was dazwischen?
Maramixam 22.11.2013 | 20:14
Weiß einfach nicht, wie ich mich am besten verhalten soll. Die Tante wollte mir auf diese Weise auch etwas zukommen lassen und es wäre jammerschade, wenn ein großer Teil davon wegen Rentenkürzungen verloren ginge.
+++am 22.11.2013 | 20:17
Tja, die lieben Tanten... Aber keine Sorge. Das Geld geht ja nicht verloren. das kassiert doch nur der Staat. Also schnell weg mit dem Zaster!!!
-am 22.11.2013 | 20:53
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in dieser Höhe sorgen im Auszahlungsmonat (-monaten) dafür, dass die Rente wegfällt. Das sehe ich genauso wie die Kollegen an der Hotline der DRV. Auf jeden Fall müssen Sie das Einkommen angeben- Sie sollten einzelfallbezogen schriftlich bei der DRV anfragen, dann erhalten Sie eine schriftliche Antwort auf die Sie sich auch verlassen können. Das Forum kann nicht alles regeln.
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