Folgender (eher akademischer) Fall: eine Person erhält gleichzeitig Erziehungsrente, eine Hinterbliebenenrente und eine Rente aus eigener Versicherung. Ein möglicher Fall wäre vmtl. Witwenrente + Erziehungsrente + Erwerbsminderungsrente. Angenommen außerdem, dass die Erwerbsminderungsrente höher ist als die Erziehungsrente.
Nach §97 Absatz 4 wird Einkommen zuerst auf die Erziehungsrente angerechnet und nur der überschüssige Anteil des Einkommens auf die Hinterbliebenenrente. Nach §89 wird die Erziehungsrente außerdem nicht geleistet.
Hat man nun den Effekt, dass ein Teil des anzurechnenden Einkommens, das für die Todesrenten angerechnet wird, von der Erziehungsrente verbraucht wird, obwohl diese anschließend wegfällt?