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Anrechnung Hinterbliebenenrente

von Miss P29.05.2007 | 11:09
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bräuchte einige Informationen zu folgenden Beispiel. Beispiel: Frau 65 bekommt ca. 780 € Rente plus Hinterbliebenen Rente (ca. 380 €) des verstorbenen Ehegatten und hat einen 400 Euro Job. 1. Stimmt es das die Hinterbliebenenrente als Einkommen gerechnet wird und 2. wenn ja, was bekommt sie dann abgezogen ? Für genaue Informationen wäre ich dankbar, da der Dschungel der Infos riesengroß ist.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Miss P,

wenn die Witwe neben ihrer eigenen Rente (780,- €) weitere Einkünfte hat, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrages zu 40 Prozent auf die gesetzliche Hinterbliebenen-Rente (380,- €) angerechnet. In diese sogenannte Einkommensanrechnung ist auch der Mini-Job (400,- €) mit einzubeziehen.

Die Hinterbliebenen-Rente wird also nicht als Einkommen gerechnet, sondern die eigene Rente sowie der Mini-Job. Gekürzt wird nach Prüfung der Einkommensanrechnung also nicht die eigene Rente, sondern die Hinterbliebenen-Rente.

Die Rentenversicherung ermittelt zunächst aus dem Brutto-Einkommen ein "Netto-Einkommen" - bei der Altersrente durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, beim versicherungsfreien Mini-Job pauschal 20 Prozent.

Das so ermittelte Netto-Einkommen wird nicht in voller Höhe auf die Hinterbliebenen-Rente angerechnet. Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet, wird die Witwenrente gekürzt. Dieser Freibetrag beträgt in den alten Ländern z.Zt. 689,83 € (neue Länder: 606,41 €).

Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbleibenden Netto-Einkommen 40 Prozent auf die Hinterbliebenen-Rente angerechnet.

Ihr Beispiel (Wir gehen davon aus, dass bei der eigenen Rente bereits die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen ist, also der Auszahlungsbetrag von Ihnen genannt worden ist):

Eigene Rente: 780,- €

Mini-Job: 400,- € abzgl. 20% = 320,- €

Summe: 1.100,- €

Diese Summe liegt 410,17 € über dem Freibetrag von z.Zt. 689,83 € (alte Länder).

Davon 40 % = 164,07 €

Dieser Betrag wird auf die Hinterbliebenen-Rente von 380,- € angerechnet, es verbleibt ein Betrag von 215,93 €.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zur Verfügung.

4 Antworten

???am 29.05.2007 | 11:41
Die Altersrente und die 400,-€ aus dem Job werden bei der Witwenrente als Einkommen angerechnet (§97 SGB VI). Die Details der Einkommensanrechnung können dem Witwenrentenbescheid entnommen werden. Grob gerechnet wird das anrechenbare Einkommen 165,-€ betragen.
Schiko.am 29.05.2007 | 12:22
Auch die hinterbliebenenrente zählt steuerrechtlich als einkommen. Dagegen nicht der 400 eurojob, hier zahlt der arbeitgeber 2% steuer. Vielleicht aber wollten sie auch wissen ob das eigene einkommen nicht teilweise auf die witwenrente angerechnet wird. Ja, dies will ich rechnerisch in etwa darstellen: 780,00 eigene nettorente 080,00 mit 20% anzurechnender 400 eurojob. 860,00 minus 690.00 ( alte bundesländer genau 689,83 anfrechnungsfrei 170,00 mit 40% als kürzungsbetrag = euro 68,-- auf die brutto ww. rente anzurechnen. Diesen tatbestand – wenn nocht nicht geschehen - melden sie bitte der deutschen rentenversicherung. Wegen der versteuerung machen sie sich keine sorge, es sind für sie 7.700 im jahr steuerfrei, dieser jahresbetrag erhöht sich noch um ca. 1.600 euro für kranken/pflegeversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
kritikasteram 30.05.2007 | 10:45
Ihre Aussage: "Vielleicht aber wollten sie auch wissen ob das eigene einkommen --nicht teilweise-- auf die witwenrente angerechnet wird."... und schreiben dann: "Ja, dies will ich rechnerisch in etwa darstellen: Damit wird ausgesagt: dass Sie die "nicht teilweise" Anrechnung demonstrieren wollen. Sie haben aber die Anrechnung demonstriert. Gehts vielleicht auch ein bisschen vertändlicher?
Schiko.,am 30.05.2007 | 14:31
Wer recht hat, hat recht. Sowohl „kritikaster“ und „ experte“. Das wort „nicht“ ist falsch, dies hat hat ja kritikaster schon festgestellt. Falsch ist auch meine darstellung, nur anzurechnender betrag von euro 80 , es sind vielmehr 320 anrechnungspflichtig, der betrag von 400 vermindert sich um 20% auf 320. Es sind als 1.100 – 690 = 410 mit 40 % = 164 als kürzung der witwen bruttorente. Entschuldige mich deshalb bei den drei beteiligten personen. Mit freundlichen Grüßen.
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