Ich werde dieses Jahr 60 und möchte mit Abschlag in Frührente gehen.Meine Rente würde dann ca.480 € betragen.
Da ich aber von der BBG eine Witwenunfallrente in Höhe von 950€ und von der Knappschaft eine Witwenrente (beide seit 1969 ich wurde mit 20 Witwe)in Höhe von 360€ beziehe möcht ich gern wissen ob und was eventuell angerechnet würde. Gruß brigitte
Es sollte eigentlich nichts angerechnet werden:
1. gRV: Sterbefall vor dem 1.1.1986 - keine Einkommensanrechnung
2. BBG: Evtl. Kürzung wegen der Unfall-Witwenrente müsste, wenn überhaupt, bei der ges.Witwenrente schon Eingang gefunden haben - bitte in den Bescheiden nachlesen!
Die Altersrente in Höhe von 480 € würde zunächst auf die Witwenrente der Berufsgenossenschaft angerechnet. Hierbei gilt auch der Freibetrag von 26,4 X aktueller Rentenwert. Bis 30.6.2009 ergibt sich ein Freibetrag von 701,18 €. Ab 1.7.2009 beträgt der Freibetrag voraussichtlich 718,08 €. Da der Freibetrag nicht überschritten wird, wirkt sich die Altersrente nicht auf die Hinterbliebenenrenten aus.
Hallo Experte,
Brigitte ist seit 1969 bereits Witwe.
Sind Ihre Ausführungen in diesem Fall zutreffend?
Paula