Ich bin im Sept. 1955 geboren und habe schon fast 50. Arbeitsjahre. Ich möchte zum 01.04.2021 in die Altersrente f. bes. langjährige Versicherte und plane aber für die Monate April bis Juni 2021 noch in Teilzeit zu arbeiten. Mein monatl. Entgelt liegt dann bei 3.300 EURO pro Monat, also insgesamt 9.900 EURO. Ich überschreite ja somit den Freibetrag von 6.300 EURO um 3.600 EURO. Wir sieht dann die Kürzung meiner Rente aus?
3.600 EURO * / 12 Monate* = 300 EURO, davon 40% = 120,-- EURO Kürzung oder
3.600 EURO* / 3 Monate* = 1.200 EURO, davon 40% = 480,-- EURO Kürzung
Was wird mir in diesem Fall abgezogen?
es gibt vom 01.04.21 bis 30.06.21 (Regelalter) folgende Kürzung:
3.600 EURO * / 12 Monate* = 300 EURO, davon 40% = 120,-- EURO Kürzung
LG
Dass Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits jetzt beziehen könnten (Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2020: 44.590,- €) ist Ihnen aber schon bekannt?
Ansonsten sollten Sie sich umgehend informieren.
Ansonsten sollten Sie sich umgehend informieren.
Ergänzend:
Der ultimative Tipp!
Rentenantrag sofort einleiten/Beginn ab 01.07.2020. In Rahmen der erhöhten Hinzuverdienstgrenze für 2020 auf 44.590€ die volle/oder immerhin eine verdammt hohe Teilrente mitnehmen. In 2021 dann - weil wieder die 6.300 als Hinzuverdienstgrenze gilt - eine 'etwas' reduzierte Teilrente für das ganze Jahr.
Gefühlt die beste Variante, um bei voller/im nächsten Jahr reduzierter Beschäftigung, die max. parallel möglichen Rentenbeträge einfach mitzunehmen.
Und der etwas kleinere Steuerfreibetrags%Satz bei Rentenbeginn in 2020 bleibt auch für die Zukunft erhalten.
Im Hinblick auf eine etwaige längere Krankheitsphase und auch mögliches Kurzarbeitergeld in der aktuellen Situation beachten, dass vielleicht vorsorglich nur eine 99%-Teilrente (sofern eine Vollrente möglich ist) beantragt wird.
@Fastrentner: Ab in die nächste Beratungsstelle/umgehend Beratungstermin wg. Altersrentenantrag und Beratung zur Flexi-Rente vereinbaren - egal wann, und wenn das erst im Dez. erledigt werden kann ...das heutige Antragsdatum steht, um im Rahmen der Fristenregelungen die Rente rückwirkend ab 01.07. zu aktivieren.
Gruß
w.
Hallo Fastrentner,
siehe Berechnung von KSC.
Auch den Tipps von Magnus und W°lfgang schließen wir uns an. Noch ein ergänzender Hinweis zu W°lfgangs Antwort: In 2021 würde Ihnen ab 01.07.2021 die volle Rente zustehen, da Sie dann die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung