Sie verwechseln da etwas.
Für ein nach 1992 geborenes Kind können der erziehenden Person (i.d.R. Elternteil) bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden( für vor 1992 geborene Kinder maximal 1 Jahr). Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung wie Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung bewertet.
Konkret erhält man für ein Jahr Kindererziehungszeiten einen Entgeltpunkt, also im Normalfall für ein nach 1992 geborenes Kind drei Entgeltpunkte.
Bei einer abschlagsfreien Altersrente würde dies derzeit - bei einem Entgeltpunkt - zu einer monatlichen Rentenanwartschaft in Höhe von 26,13 Euro führen (ab Juli dann 26,27 Euro).
Zusätzlich gibts dann für die Erziehung des Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr noch Berücksichtigungszeiten.
Ob Sie Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, kann im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.
Wie sich diese zusammen mit den Berücksichtigungszeiten auf die spätere Rentenhöhe auswirken, kann man Ihnen in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erklären.
PS: Erziehen Sie innerhalb desselben Zeitraums für das eine Kindererzihungszeit gewährt wird, zwei Kinder, so verlängern diese Monate der "doppelten" Erziehung die ursprünglich maximale Kindererziehungszeit.
MfG