Anrechnung Kindererziehungszeiten bei EM Rentenbezug

von
Alteisenfrau

Liebe Rentenexperten,

ich bin seit 2017 EM-Rentnerin und bekam 2018 ein Kind.

Bekomme ich selbst noch die Kindererziehungszeiten auf die Altersrente angerechnet?

Wenn nicht, ist es dann möglich, diese Zeiten meinem Mann anrechnen zu lassen?

Mein Mann ist wie ich schwer behindert, arbeitet aber noch voll. Er hat vor Kurzem EM-Rente beantragt.

Die Erziehung uns Sorge tragen wir beide. Wechselseitig sind wir beide zeitweise allein dafür zuständig, weil Therapien oder Krankenhausaufenthalte das nötig machen.

Bitte bringen Sie Licht ins Dunkel. Bisher waren Rentenberater oder Sozialdienste bei den Fragen hilflos.

LG Alteisenfrau

von
KSC

Grundsätzlich bekommen Sie die 3 Jahre Kindererziehungszeit (2018-2021) bei Ihrer Altersrente angerechnet.

Ob und wie sich das dann auswirkt hängt
a) von den dann geltenden Gesetzen und
b) vom Wert Ihrer Zurechnungszeit ab.

Das können wir im Forum nicht beantworten. Es könnte sein dass die Zeit Ihnen wenig bis gar nicht nützt.

Für die Vergangenheit (Geburt des Kindes bis heute) hätten Sie erklären können dass der Vater die Zeit bekommt, für die restliche Zeit (bis 2021 wenn das Kind 3 wird) könnten Sie das jederzeit erklären.

Aber auch beim Vater ist eine Aussage "schwammig" der könnte ja erwerbsgemindert sein - dann (s.o).

Für die Vergangenheit könnten Sie gemeinsam mit dem Partner erklären, dass er das Kind überwiegend erzogen hat, dann bekäme er die Zeit.
Aber: Sie waren als Rentnerin zuhause und er arbeitete in Vollzeit - da ist die überwiegende Erziehung des Vaters doch eher unwahrscheinlich, oder?

PS: dass ein Sozialdienst das nicht weiß ist klar; das zu wissen ist auch nicht deren primäre Aufgabe, da haben Sie sich vielleicht bei den falschen erkundigt.

Experten-Antwort

Hallo Alteisenfrau,

für Rentenansprüche die der Erwerbsminderungsrente nachfolgen, wird Ihr Versicherungsverlauf rechtlich aktualisiert, d.h. es werden Zeiten ermittelt und ergänzt, die sich nach Beginn der Erwerbsminderungsrente ergeben haben.
In Ihrem Fall also auch um die Zeiten der Kindererziehung.
Ob und in welcher Größenordnung diese dann Auswirkungen auf die nachfolgende Rentenhöhe haben werden und welche möglichen Gestaltungsformen es darüber hinaus zu bedenken gibt, lässt sich konkreter durch ein direktes Gespräch (telefonisch über das kostenfreie Servicetelefon oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches) klären.

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