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Experten-Antwort

Anrechnung Kindergeld - Witwen-/Waisenrente ?

von Gretel06.04.2015 | 18:23
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5 Antworten

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Wird das monatl. Kindergeld als Einkommen angerechnet (beim neuen Rentenrecht) auf die Witwenrente bzw. auf die Halbwaisenrente? Bei welchen Empfänger des Kindergeldes wird es günstiger? (Mutter (-in Arbeit-) oder beim 18J.Kind in Ausbildung) DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gretel,

Kindergeld ist kein anrechenbares Einkommen - weder bei der Witwen- noch bei der Waisenrente.

Ab dem 01.07.2015 entfällt die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten komplett, d.h. auch Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit würden dann nicht mehr berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die steuerrechtliche Beurteilung für die Bewertung der Einnahmen aus der Photovotaikanlage maßgeblich ist. Solange das Finanzamt die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage Ihnen zuordnet, wären diese bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente zu berücksichtigen.

Ob die Auszahlung eines Bausparvertrages bzw. die Leistung der VBL angerechnet wird, hängt davon ab, ob bei Ihnen altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist, ggf. ist dies als Vermögenseinkommen, bzw. Einkommen aus betrieblicher Versorgung anzurechnen.

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4 Antworten

Dr. Göbelam 06.04.2015 | 18:51
Kindergeld wird nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das zählt nicht als Einkommen.
senf-dazuam 07.04.2015 | 09:04
Im Übrigen wird ab 1.7. die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten wegfallen. Da macht die Unterscheidung bis 18/ ab 18 keinen Unterschied mehr.
Gretelam 07.04.2015 | 10:37
Wenn ich Sie richtig verstehe, wird dann auch die Vergütung der Photovoltaikanlage, welche mein Mann als Gewerbe anmelden musste wegen Einspeisung an Energieunternehmen- nicht angerechnet, wenn ich das Gewerbe an die Halbwaise übertrage. Wie ist dies bei Witwenrente? Wie verhält sich die Auszahlung eines gemeinsamen Bausparvertrages zur Anrechnung? Wie wird später die Auszahlung der VBL-Kasse angerechnet?
W*lfgangam 07.04.2015 | 13:37
Hallo Gretel, richtig! Bis 18 sind Einkünfte bei einer Halb-/Vollwaise 'eh ohne Bedeutung, ab 01.07. auch für die Ü18. Gruß w.
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