Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann lebt die Mutter nicht in Deutschland und hat auch nie in Deutschland gelebt.
In diesem Fall bekommt diese Mutter keine Kindererziehungszeiten und keine Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der deutsche gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Auch dann nicht, wenn die Kinder (die mittlerweile in Deutschland leben), in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind oder Beiträge entrichten.
Wichtig für die Anerkennung der Kindererziehungszeit (unabhängig von der Nationalität der Mutter und/oder der Kinder) ist, dass die Erziehung für die ersten 12 bzw. 36 Kalendermonate nach der Geburt der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland und/oder der damaligen DDR erfolgte. Dabei kommte es auch nicht darauf an, ob die Mutter vorher oder nachher Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat.