Hallo,
ich wende mich an Sie, da ich von keiner Stelle eine verbindliche Auskunft bekommen kann.
Von der Rentenversicherung erhalte ich persönlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch eine Witwenrente. Gleichzeitig erhalte ich noch eine kleine russische Rente; diese wird mir bei meiner Rente wegen voller Erwerbsminderung nach der Vorschrift § 31 Fremdrentengesetz angerechnet. Der Rentenversicherungsträger, der mir die Witwenrente zahlt, rechnet die russische Rente ebenfalls an. Von der Mitarbeiterin wurde mir der § 97 Sozialgesetzbuch VI genannt.
Nun meine Frage : Ist es rechtens, dass meine russische Rente "doppelt" angerechnet wird sprich bei beiden Renten? Ich empfinde es als nicht ganz nachvollziehbar, dass ich hier "doppelt" belastet werde.
Für eine hilfreiche und leicht verständliche Antwort wäre ich sehr dankbar.