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Anrechnung Opferrente

von Luise31.10.2007 | 23:51
3268 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebes Forum, ich werde eine SED-Opferrente erhalten (250 Euro). Ich kriege eine volle Erwerbsminderungsrente. Schadet die Opferrente meine Erwerbsminderungsrente (Abzüge)? Ich danke Ihnen für eine Antwort.

7 Antworten

bekissam 01.11.2007 | 07:05
Nein, bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Siehe http://www.bmj.bund.de unter dem Suchbegriff "Opferrente" (Pressemitteilungen_58.html)
zamonienam 01.11.2007 | 17:02
hallo, wo ist im Gesetz lesbar, dass die Verfolgungszeit mind. 6Monate betragen muss, um Ansprüche zu haben ?
Knut Rassmussenam 01.11.2007 | 17:07
Na eben im Gesetz. § 17a Abs.1 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Schwarzwälderam 02.11.2007 | 07:29
Ausgleichszahlungen sind aber auch bei Haft von weniger als 6 Monaten möglich. Zuständig ist dann allerdings die Stiftung für politische Häftlinge in Bonn.
qualleam 07.11.2007 | 20:31
liebes forum,ich habe im september meinen antrag auf opferrente gestellt,wie lange dauert da eine bearbeitung,wird das geld ab septemer gezahlt.es hieß wer im september abgibt bekommt dann im oktober schon opferrente.ich habe noch nicht mal bescheid bekommen.danke qualle
Balduinam 10.11.2007 | 08:10
Wirkt sich die Opferrente auf zu zahlende Sozialbeiträge (Renten-, Krankenversicherung ) aus, wenn durch sie die Grenze des Einkommens für geringfügige Beschäftigung überschritten wird?
Monaam 18.01.2008 | 11:03
Aus allen mir vorliegenden Dokumentationen (Gesetzestext, Internetforen etc.) ist nicht zu ersehen, ob der Betrag von 250 Euro (der ansonsten ja steuerfrei und unpfändbar ist), bei der Krankenkasse als (Zusatz-) Einkommen angegeben und darauf Krankenversicherungs- beitrag gezahlt werden muß. Auch ob dieser Betrag in die Berechnung der Obergrenze für Zuzahlungen (Medikamente, Praxisgebühren...) mit einfließt, ist für mich nicht ersichtbar. Bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung sind Renten und Pensionen anzugeben, nur, wenn die OR da mit einbezogen würde, wäre sie dann nicht auch grundsätzlich kranken- versicherungspflichtig ??? Danke für eine Info :)
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