Liebes Forum,
ich werde eine SED-Opferrente erhalten (250 Euro). Ich kriege eine volle Erwerbsminderungsrente. Schadet die Opferrente meine Erwerbsminderungsrente (Abzüge)?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Liebes Forum,
ich werde eine SED-Opferrente erhalten (250 Euro). Ich kriege eine volle Erwerbsminderungsrente. Schadet die Opferrente meine Erwerbsminderungsrente (Abzüge)?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Nein, bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt.
Siehe http://www.bmj.bund.de unter dem Suchbegriff "Opferrente"
(Pressemitteilungen_58.html)
hallo, wo ist im Gesetz lesbar, dass die Verfolgungszeit mind. 6Monate betragen muss, um Ansprüche zu haben ?
Na eben im Gesetz. § 17a Abs.1 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR.
Ausgleichszahlungen sind aber auch bei Haft von weniger als 6 Monaten möglich. Zuständig ist dann allerdings die Stiftung für politische Häftlinge in Bonn.
Hallo Forum,
da wir wissen, dass "Opferrente" ein häufig verwendeter Suchbegriff ist (obwohl die Opferrente keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung ist), wollen wir die Gelegenheit nutzen, auf zwei Artikel zu verweisen, die für Sie als Nutzer hilfreich sein könnten:
http://www.ihre-vorsorge.de/Opferrente
http://www.ihre-vorsorge/Opferrente-Adressen.html
Gruß
Redaktion
liebes forum,ich habe im september meinen antrag auf opferrente gestellt,wie lange dauert da eine bearbeitung,wird das geld ab septemer gezahlt.es hieß wer im september abgibt bekommt dann im oktober schon opferrente.ich habe noch nicht mal bescheid bekommen.danke qualle
Die sog. "Opferrente" ist keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Die Auszahlung ist Sache der Bundesländer. Einige haben landesweite zentrale Anlaufstellen geschaffen, andere die Aufgabe an regionale Behörden delegiert.
Bitte wenden Sie sich daher an die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
Erfahrungswerte zur Bearbeitungsdauer haben wir leider nicht.
Wirkt sich die Opferrente auf zu zahlende Sozialbeiträge (Renten-, Krankenversicherung ) aus, wenn durch sie die Grenze des Einkommens für geringfügige Beschäftigung überschritten wird?
Die sog. "Opferrente" ist keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Die Auszahlung ist Sache der Bundesländer. Einige haben landesweite zentrale Anlaufstellen geschaffen, andere die Aufgabe an regionale Behörden delegiert.
Der Bezug einer Opferrente hat keine Auswirkungen auf die Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung durch die Minijob-Zentrale in Essen.
Aus allen mir vorliegenden Dokumentationen (Gesetzestext, Internetforen etc.) ist nicht zu
ersehen, ob der Betrag von 250 Euro (der ansonsten ja steuerfrei und unpfändbar ist), bei der Krankenkasse als (Zusatz-) Einkommen angegeben und darauf Krankenversicherungs-
beitrag gezahlt werden muß. Auch ob dieser Betrag in die Berechnung der Obergrenze für
Zuzahlungen (Medikamente, Praxisgebühren...) mit einfließt, ist für mich nicht ersichtbar.
Bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung sind Renten und Pensionen anzugeben, nur, wenn die OR da mit einbezogen würde, wäre sie dann nicht auch grundsätzlich kranken-
versicherungspflichtig ??? Danke für eine Info :)
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