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Experten-Antwort

Anrechnung originäre Arbeitslosenhilfe bei abschlagsfreier Rente mit 63 r

von Wilfried Kreitz10.06.2014 | 21:16
1005 Ansichten
2 Antworten

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Bis 31. Dezember 1999 bestand die Möglichkeit, „originäre Arbeitslosenhilfe“ ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld zu erhalten. Voraussetzung war hierfür eine Beschäftigung von mindestens 150 Kalendertagen innerhalb eines Jahres, die auch durch Wehr-, Zivil- oder Polizeivollzugsdienst erfüllt werden konnte. Da sie auf 12 Monate begrenzt war und somit sicherlich eine Kurzzeitarbeitslosigkeit im Sinn des neuen Gesetzentwurfes darstellt müsste sie doch eigentlich auch als Zeit angerechnet werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wilfried Kreitz,

den Ausführungen von W*lfgang schliessen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 10.06.2014 | 21:24
Hallo Wilfiried Kreit, aktueller Kommentar der DRV im Sinne von Fragen und Antworten: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_8E5B07079931E8DAC7… Mehr ist zz. zu dem Thema nicht möglich. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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