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Experten-Antwort

Anrechnung Pensionskasse auf Hinterbliebenenrente

von Loreley23.02.2013 | 14:55
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4 Antworten

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Wie wird die einmalige Auszahlung einer Entgeltumwandlung in Form einer Pensionskasse auf die Hinterbliebenenrente nach neuem Recht angerechnet? Der gesamte Auszahlungsbetrag (kann ich mir nicht vorstellen) oder nur aufgelaufene Zinsen? Danke für Anworten.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird eine Kapitalleistung oder anstelle einer wiederkehrenden Leistung eine Abfindung gezahlt, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung oder als Rente ohne die Abfindung zu zahlen wäre.

Der Monatsbetrag wird dann um einen Pauschalwert - je nach Art der Besteuerung und Leistungsbeginn - um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Kürzung beträgt z. B. bei einem Leistungsbeginn ab 2011 und bei nachgelagerter Besteuerung 23 %.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dies wird im Einzelfall zu prüfen sein. Bitte wenden Sie sich mit der Berechnung der Pensionskasse an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Nachtrag: Handelt es sich bei der Leistung der Pensionskasse um eine, die auf riestergeförderten Beiträgen beruht, so ist diese bei der Einkommensanrechnung nicht zu berücksichtigen.

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2 Antworten

Loreleyam 25.02.2013 | 13:09
Vielen Dank an den Experten/die Expertin! Da habe ich aber gleich noch eine Zusatzfrage: Gilt dieser Abzug dann "lebenslang"?
Bernd Plößeram 04.03.2013 | 16:49
Das ist ja toll. Wir waren heute bei der DRV und da wurde uns gesagt, dass "die private Vorsorge (in dem Fall Pensionskasse) außen vor bleibt bei der Berechnung einer Hinterbliebenenrente. Da für jeden von uns die PK min. so groß ist wie die jeweilige Gesetzl. Rente wäre es schon gut zu wissen was jetzt gilt. Und mit dem obigen Hinweis wurde natürlich nichts berechnet....
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