Zitiert von: Marienkind
Grüß Gott,
ich habe die volle EM-Rente erhalten. Es ist eine befristete Rente. Da ich eine Angehörige pflege wurde mir dies auch im Versicherungsverlauf angerechnet - und zwar bis zu dem Ende des Monats des letzten Gutachtens.
Wird die EM-Rente weiterhin nach diesem Zeitraum für den Erhalt der Pflegebeiträge angepasst bzw irgendwann erhöht, da die Pflege ja weiterhin stattfindet?
Hallo Marienkind,
die Beiträge, die die Pflegeversicherung für Sie weiterhin bezahlt, wirken sich nicht aktuell auf die EM-Rente aus.
Hierfür wird immer nur berücksichtigt, was bis zum Eintritt des Leistungsfalles (in Ihrem Fall wohl der Gutachtertermin) an Beiträgen auf dem Versichertenkonto zu berücksichtigen war.
Eine Auswirkung haben die Beiträge dann erst wieder auf eine spätere (auch direkt nachfolgende) Altersrente.
Ob sich die Zahlungen aber tatsächlich dann rentenerhöhend auswirken, hängt u.a. auch von den Zurechnungszeiten ab, die für Ihre EM-Rente (beitragsfrei) schon berücksichtigt wurden.
Da diese aus Ihrem 'früheren' Einkommen plus den Beiträgen aus der Pflege hochgerechnet wurden, wird der (geringere) Beitrag nur aus der Pflegeversicherung evtl. 'untergehen'.
Konkret kann man das aber erst berechnen, wenn Sie kurz vor einer entsprechend folgenden Altersrente stehen.
Beachten Sie bitte, dass die Pflegekasse aber nur bis zu Ihrer Regelaltersrente überhaupt Beiträge für Sie bezahlt. Sollten Sie dann immer noch Angehörige pflegen, müssten Sie die Altersrente als 'Teilrente' (99%) beantragen, um weiterhin Beiträge von der Pflegekasse in Ihre RV zu erhalten. Diese würden DANN die Regelaltersrente jeweils zum 01.07. eines Jahres erhöhen.
Lassen Sie sich vorher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen DRV beraten.
Alles Gute!