Hallo Frau Müller, das Geld, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Hinzuverdienst, wenn es die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt, welches die zu pflegende Person erhält. Erhalten Sie zusätzliches Geld für weitere Dienstleistungen gegenüber der zu pflegenden Person, bzw. üben diese Pflegetätigkeit erwerbsmäßig aus, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um rentenschädliches Einkommen oder eine rentenschädliche Tätigkeit handelt.