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Anrechnung Pflegetätigkeit für RV

von Pflegende20.04.2009 | 20:34
1420 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend! Ich pflege meine Mutter, die Pfegestufe 1 seit Sept. 2008 bekommen hat und kämpfe seit dem um die Anerkennung von mehr als 14 Std., um auch in meiner RV diese Pflegetätigkeitenn anerkannt zu bekommen. Ich bin nicht berufstätig. Alle Widersprüche bzw. Einsprüche wurden von der Krankenkasse "abgeschmettert" und meine mehr als 14 Std. einfach nicht anerkannt, obwohl ich alles haarklein belegt habe. Stückchenweise kam man mir näher, nachdem mir vorher noch weniger Zeiten "geglaubt" bzw. anerkannt wurden. Was kann ich noch tun, damit mir die Zeiten auch für meine Rentenversicherung endlich anerkannt werden? Ich weiß, das sich die KK davor gern drücken möchte. Danke für alle Ratschläge und Grüße!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund einer Pflegetätigkeit tritt nach § 3 SGB VI nur ein, wenn die Pflegebedürftige wenigsten 14 Stunden wöchentlich gepflegt werden muss.

Die Entscheidung in diesem Zusammenhang trifft in erster Linie die Pflegekasse.

4 Antworten

Chrisam 20.04.2009 | 22:02
Die Krankenkasse wird sich sicher nicht drücken. Hier zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Halten Sie Ihren Widerspruch aufrecht, wenn Sie davon überzeugt sind. Die Pflegekasse wird dann abschliessend Ihren Widerspruch an die Rentenversicherung weiterleiten.
Amadéam 21.04.2009 | 16:10
Hallo Pflegende, in der Antwort des Experten liegt die crux: "Die Entscheidung in diesem Zusammenhang trifft in erster Linie die Pflegekasse." Die Kassen versuchen natürlich, so gut es geht, sich um Zahlungen zu drücken. Wenn Sie sich in rechtlichen Dingen nur ungenügend zu helfen wissen, dann sollte Ihre Mutter flugs in einen der unten stehenden Sozialverbände eintreten und um Gewährung von Rechtsschutz bitten. Telefonieren Sie mal mit einem Sozialverband und lassen sich beraten. http://www.sovd.de/ http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1 http://www.volkssolidaritaet.de/cms/Themen+und+Menschen-p-1425.h…
Pflegendeam 22.04.2009 | 18:19
Danke für die Antworten! Widerspruch hatte ich bereits eingelegt! Wurde natürlich abgeschmettert!
Amadéam 22.04.2009 | 19:51
...was kein Wunder ist, weil auch die Pflegekasse über den Widerspruch entscheidet. Also, Klage vor dem Sozialgericht und Frist nicht verstreichen lassen. wer alles klaglos hinnimmt ist letztendlich der Dumme. Spüren Sie Zurückhaltung bei Banken und Ihren Managern?
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