Praktikantenzeiten sind in der Regel keine Fachschulausbildung, auch dann nicht, wenn das Praktikum Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Schule war.
Soweit das Praktikum nicht mit einer Zahlung von vollem Arbeitsentgelt verbunden war, kann die Zeit als berufliche Ausbildung gewertet werden. Diese Bewertung kann zu einer Erhöhung des Rentenzahlbetrags führen.