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Experten-Antwort

Anrechnung priv. BU auf EM-Rente?

von Elisabeth15.07.2010 | 07:20
1815 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, mein Arzt geht davon aus, dass ich eine Teil-EM-Rente erhalten werde. Privat habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die greift, wenn ich mindestens 50% BU bin. Wenn ich dann aufgrund der Teil-EM-Rente meine Arbeitszeit auf 50% reduziere und daraus ja auch Gehalt beziehe, wird mir dann die Teil-EM-Rente gekürzt? Danke. Elisabeth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

aufgrund der privaten BU-Rente erfolgt keine Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Mit dem Entgelt aus der "gekürzten" Beschäftigung sollten Sie die individuellen Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Im Rentenbescheid finden Sie diese auf der Anlage 19.

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1 Antworten

Oder soam 15.07.2010 | 07:44
Hallo Elisabeth, zur Frage in der Überschrift: in Bezug auf die EM-Rente aus eigener Versicherung stellt die private BU-Rente (so Sie diese bekommen werden?!) KEINEN Hinzuverdienst im Sinne des §96a SGB VI dar. zur zweiten Frage: es kommt bei der evtl. Anrechnung immer auf Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze an (steht dann im Bescheid). In Abhängigkeit vom künftigen Einkommen kann die teilw.EM-Rente voll oder zur Hälfte gezahlt werden. Aktuelle MINDESThinzuverdienstgrenzen: für volle tEM-Rente (West): 881,48 EUR (brutto), für halbe tEM (West): 1073,10 EUR (brutto). Aufgrund des früheren Einkommen können diese Grenzen aber individuell deutliche höher liegen!
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