Hallo Grit Borrmann,
wie von Klugpuper beschrieben wird eine Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung (nicht jedoch Riester!!)bei Anwendung des neuen Rechts regelmäßig angerechnet, sofern es sich um eine Rentenleistung für den überlebenden Ehegatten (gilt nicht bei abgeleitetem Anspruch vom Verstorbenen) handelt.
Die Einmalauszahlung einer solcher Versicherung würde als Vermögenseinkommen (nach § 18a/4 SGB IV) abgerechnet werden. Allerdings wird idR nicht der volle Auszahlungsbetrag, sondern der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Versicherungsbeiträge angerechnet.