Anrechnung Reisterrente bei Grundsicherung

von
naps

Hallo,

ich bitte um Aufklärung, ob im Falle eines Grundsicherungsleistungsbezugs

a) die Riesterrenteinzahlungen oder

b) der Riesterrentenbezug

angerechnet werden.

Danke.

von
Amadé

Selbstverständlich ja und zwar zu vollen 100% !!!

Sie haben also nicht umsonst, aber leider vollkommen vergeblich “vorgesorgt”.

Deshalb “predigen” user Bernhard und meine Wenigkeit ja immer unverdrossen, dass “geförderte” aber auch nicht geförderte Altersvorsorge dann keinen Sinn macht, wenn man sowieso lebenslang auf ergänzende Leistungen auf Sozialhilfeniveau angewiesen sein wird. Solche Leute sparen nur zur Entlastung des Grundsicherungsträgers!

Leider verhallen diese “Predigten” oftmals in der Leere des Raumes. Man darf sich ja schließlich die “Geschenke” des Staates keinesfalls entgehen lassen..

Tja, so sehen nun mal die “Geschenke” aus. Wie gewonnen, so zerronnen!

von
Amadé

Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung.

Bei ALG II-Bezug (Grundsicherung für Arbeitssuchende) besteht Hartz-IV-Sicherheit zumindest in der Sparphase. Ab Beginn der Leistungsphase (60./62. Lebensjahr) findet auch hier eine VOLLE Anrechnung statt.

Bei Grundsicherungsbezug nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist man in der Regel nicht mehr förderberechtigt. Die Nennung der Ausnahmen sprengen ein wenig den Rahmen.

von
Neugieriger

Welche Alternativen zum Riester - Vertrag können Sie empfehlen ? Gibt es überhaupt welche ? Sozialhifebezug im Alter ist bestimmt nicht der Regelfall !

MfG

Experten-Antwort

Hallo naps,

im Rahmen der Riesterförderung müssen wir grundsätzlich zwischen der Ansparphase und der Leistungsphase unterscheiden.
In der Ansparphase ist das Kapital grundsätzlich vor dem Zugriff geschützt.
In der Leistungsphase ist die Riesterrente Pfändbar und Anrechenbar wie jedes andere Einkommen.

von
Bernhard

Nun, man kann sein Spargeld in einen Strumpf unter der Matraze stecken, einen Goldbarren im Garten vergraben, oder auf die Verschwiegenheit einer Bank im Ausland bauen.

Im Falle des Bezuges von Grundsicherung ist es aber immer ein Straftatbestand, nämlich Betrug, wenn man den Sparstrumpf dann verschweigt.

Es ist auch durchaus die Frage, inwieweit in 30 Jahren Sozialhilfebezug im Alter ein Ausnahmefall ist. Sicher ist nur, die ständigen Kürzungen der gesetzlichen Renten sind strafrechtlich kein Betrug.

Es ist jedenfalls sicherlich nicht falsch, wenn Arbeitnehmer, die weniger als 2/3 eines Durchschnittseinkommens haben, ihr knappes Geld einfach jetzt ausgeben und die Finger von privater Vorsorge lassen.

PS: Mit 10.000 € Ersparnissen kann man höchstens 3 Monate stationäre Pflege bezahlen. Solange man gesund ist, hat man damit ganz andere Möglichkeiten ...

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