Hallo naps,
im Rahmen der Riesterförderung müssen wir grundsätzlich zwischen der Ansparphase und der Leistungsphase unterscheiden.
In der Ansparphase ist das Kapital grundsätzlich vor dem Zugriff geschützt.
In der Leistungsphase ist die Riesterrente Pfändbar und Anrechenbar wie jedes andere Einkommen.