Hallo Peter,
eine Ruhensberechnung wird nur durchgeführt, wenn sich der Unfall vor Beginn der Altersrente Ihres Vaters ereignet hat. Sollte die Unfallrente wegen einer Berufskrankheit gezahlt werden, wird eine Ruhensberechnung durchgeführt, wenn die zur Berufskrankheit führende Beschäftigung vor Beginn der Altersrente beendet wurde.
Falls eine Ruhensberechnung durchzuführen ist, dürfte die Altersrente Ihres Vaters dennoch nicht gekürzt werden.
Die Summe der beiden Renten (abzüglich Grundrentenbetrag von 97,33 EUR) beträgt 2351,98 EUR.
Dieser Betrag überschreitet den Grenzbetrag (70 % des Jahresarbeitsverdienstes /12 * Rentenartfaktor von 1,0) von 2712,80 EUR nicht. Damit werden beide Renten ungekürzt gezahlt.
Die Betriebsrente hat keinen Einfluss auf die Höhe der beiden Renten.