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Experten-Antwort

Anrechnung Unterhaltsgeld während Umschulung

von Elfie Schwarz14.10.2011 | 13:21
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Ich binndurch die Diskussion zur 45er-Regelung nachdenklich geworden. 1988/89 habe ich nach langer Krankheit eine Umschulung mit Bezug von Übergagsgeld gemacht, die in meinem Versicherungsverlauf als Arbeitslosigkeit geführt wird. Ich bin sofort im Anschluss in der Firma, in der ich das Praktikum gemacht habe, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden und bin seitdem in Beschäftigungsverhältnissen, zum Teil durch längere Krankheit unterbrochen. Seit 2007 beziehe ich eine Teilerwerbsminderungsrente, in der diese Zeit als Ausfallzeit berücksichtigt ist. Ist das so richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Umschulung als Arbeitslosigkeit aufgeführt ist, zählt sie nicht zu den 45 Jahren. Ebenso der Bezug der EM-RT zählt nicht dazu!

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