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Anrechnung von Abfindung auf Witwenrente

von Lotti18.11.2008 | 20:18
2928 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit 23 Jahren in einer Sparkasse tätig. Nach einer längeren Krankheit wurde mir ein Aufhebungsvertrag nahegelegt. Über diesen denke ich jetzt intensiv nach. Rechtlich ist mit diesem Vertrag alles in Ordnung. Die Kündigungsfrist von 6 Monaten wird eingehalten. Wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe, bekomme ich ca. 15,0 TEURO Abfindung. Wird diese Abfindungszahlung auf meine monatliche Rente angerechnet? Und wenn ja wie lange? Welche Möglichkeiten gibt es, dass Abfindungszahlungen meine Renteneinkünfte nicht minimieren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob eine Abfindung angerechnet wird hängt von den konkreten Rahmenbedingungen des Einzelfalles ab. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Michael1971am 19.11.2008 | 07:02
für denselben Zeitraum, der zum Ruhen des nachfolgenden Arbeitslosengeldanspruches führt, wird weiterhin das bisherige Entgelt auf die Witwenrente angerechnet. Sie sollten sich also einfach beim Arbeitsamt informieren, ob und ggf. wie lange der Ruhenszeitraum ist. Ergibt sich kein Ruhenszeitraum, wird auch von der Abfindung nichts auf die Witwenrente angerechnet.
Haseam 19.11.2008 | 07:20
Da die Kündigungsfrist, wie Sie schreiben, eingehalten wurde, enthält die Abfindung keinen Arbeitsentgeltanteil sondern nur einen sozialen Anteil. Somit würde eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente nicht erfolgen. Das wird Ihr RV- Träger in Verbindung mit der AfA aber prüfen.
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