Hallo, Susanne,
es gelten für Sie die Werte aus den alten Bundesländern.
Der Freibetrag bei der Berechnung der Witwenrente, der sich für Sie ergibt, beträgt 819,19 EUR. Sollten Sie waisenrentenberechtigte Kinder haben, steigt der Freibetrag um den Erhöhungsbetrag, der je waisenrentenberechtigten Kind 173,77 EUR beträgt.