Anrechnung von Einkommen bei Waisenrente

von
fragender

Moin,

Ich habe eine Frage zur Anrechnung von Einkommen bei der (Halb-)Waisenrente. Welches Einkommen zu wie vielen Teilen angerechnet wird weiss ich bereits (denke ich zumindest :D), ich habe nur nicht raus gefunden, in welchen zeitlichen Rahmen diese angerechnet werden. Jährlich? Monatlich?

Also wird das Jahreseinkommen herangezogen und dann durch zwölf geteilt? Oder wird das für jeden Monat einzeln ausgerechnet?

Zur genauen Situation:
Halbwaisenrente wird noch bis Januar bezogen. (Dann endet das Ausbildungsverhältnis) Zur Zeit ist das Einkommen so gering, dass es keine Abzüge gibt. Aufgrund guter Leistungen und besonderer Umstände gibt es einen Gehaltsbonus, der die Waisenrente auf Null sinken lassen würde. Was nicht schlimm wäre, WENN denn dann nicht bereits erhaltende Rente zurückgefordert wird...(Was ja der Fall wäre, wenn jährlich berechnet und dann durch zwöf geteilt wird)
Es besteht die Möglichkeit, das Geld auch später als Prämie zu erhalten. (Ist dann selbstverständlich zu versteuern), also muss das einmal durch gerechnet werden, was sich mehr "lohnt", dafür brauche ich aber die Antwort auf die oben gestellte Frage ;)

Ich hoffe, das ist halbwegs verständlich geschrieben. Ansonsten einfach fragen, dann liefere ich Daten nach.

Danke und Grüße

von
???

Handelt es sich bei diesem Bonus um eine einmalig Zahlung oder erhalten Sie monatlich mehr Geld?

von
fragender

Moin,

Wenn ich das Geld jetzt schon auszahlen lassen würde wäre es monatlich, wobei bei der ersten Auszahlung der Betrag wegen der Nachzahlung größer wäre.

Wobei ich mir halt den Zeitpunkt der Auszahlung aussuchen kann, der Betrag wird dann jedoch immer höher...

Spätestens nach der Übernahme macht das dann aber selbstverständlich keinen Sinn mehr.

Danke und Gruß

von
fragender

Zusatz zum Verständnis:

Im August wurde mein Gehalt um Betrag X erhöht. Wann ich mir das auszahlen lasse ist meine freie Entscheidung. Wobei für jeden Monat den ich warte eine Nachzahlung in Höhe vom (Monate mal X) erfolgt. Ab den Zeitpunkt erhalte ich dann auch monatlich den erhöhten Betrag.
Steuertechnisch wäre es aufgrund des Lohnsteuerjahresausgleiches sehr vom Vorteil, wenn der Geldeingang noch dieses Jahr wäre.

Danke und Gruß

von
hegehosa

Da im Rahmen der Einkommensanrechnung auf das im letzten Kalenderjahr erzielte Arbeitsentgelt abzustellen ist (hier aktuell 2010), Einkommensänderungen erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen sind (hier 1. Juli 2012) und Ihre Waisenrente ohnehin Ende Januar 2012 endet, dürfte das ab August 2011 erhöhte Arbeitsentgelt sich nicht mehr auf die Höhe Ihrer Waisenrente auswirken.

von
-_-

Wenn vorher kein Einkommen erzielt worden ist, wird das laufende Einkommen berücksichtigt. Sonst maßgeblich ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres (geteilt durch die Anzahl Monate, in denen es erzielt worden ist) jeweils ab 01.07. (Rentenanpassung).

Das laufende Einkommen wird bei einer Minderung des Gesamteinkommens um mindestens 10% berücksichtigt, nicht bei einer Erhöhung.

Experten-Antwort

Hallo fragender,

den Beiträgen von „hegehosa“ und von „-_-„ wird zugestimmt.

von
fragender

Hallo an alle,

danke für die Erläuterungen.

Sie haben mir alle sehr geholfen :)

Die Regelung ist für meinen Fall ja sehr gut...

Dann gehe ich das ganze mal an.

Danke und Gruß

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