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Experten-Antwort

Anrechnung von Einkünften bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente

von KaKra31.08.2017 | 14:43
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5 Antworten

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Hallo, ich habe bereits viel gelesen und auch versucht jemanden am Service Telefon zu erreichen, leider ohne großen Erfolg. Folgende einfache Frage: Werden beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines Mietobjektes angerechnet? Und wenn ja, greift auch hier die "Hinzuverdienstgrenze", oder sind es für die Rente unschädliche Einkünfte? In meinem Verständnis ist die Hinzuverdienstgrenze vor allem für Nebenbeschäftigungen in geringem Ausmaß gedacht, welche wirklich in Form einer Arbeitnehmertätigkeit erbracht werden. Zu Einkünften aus sonstigem Vermögen habe ich leider nichts gefunden. Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank für die Mühen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, KaKra,

auf die Erwerbsminderungsrente wird Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Verletzten- oder Arbeitslosengeld) angerechnet.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellen keine rentenschädlichen Einkünfte dar und sind daher nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente anzurechnen.

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4 Antworten

Marleneam 01.09.2017 | 11:46
Gilt das auch für die befristete EMR ? LG Marlene
bahnhofam 01.09.2017 | 11:54
Hallo, das gilt auch bei einer Befristung der EMR...keine Anrechnung.
Marleneam 01.09.2017 | 12:05
Bei aufstockender Grundsicherung werden die Mieteinnahmen aber auf die Grundsicherung angerechnet, oder auch nicht? LG Marlene
Fortitude oneam 01.09.2017 | 12:13
Hallo Marlene, lesen Sie mal hier: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/berechnung.html Auszug: Im Rahmen des Sozialhilfeanspruchs erfolgt eine Einkommensanrechnung. § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen. Anrechenbares Einkommen Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke u.a. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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