Werden Erträge aus Anteilen an geschlossenen Fonds (als Kommanditist) wie z.B. Immobilienfonds bei der vorgezogenen Altersrente als Einkünfte angerechnet? GF´s wurden als Kapitalanlage gezeichnet (wie Anleihen oder Aktien).
Werden Erträge aus Anteilen an geschlossenen Fonds (als Kommanditist) wie z.B. Immobilienfonds bei der vorgezogenen Altersrente als Einkünfte angerechnet? GF´s wurden als Kapitalanlage gezeichnet (wie Anleihen oder Aktien).
Nein, nach der aktuellen Rechtslage (noch) nicht.
Hallo Karl-Heinz
ein Blick in den Einkommensteuerbescheid bringt Klarheit.
Wenn diese Erträge, steuerrechtlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §20 Abs.1 Nr.4 EStG behandelt werden gelten sie nicht als Arbeitseinkommen.
Liegt aber eine Mitunternehmereigenschaft als Kommanditist (Gesellschafter/stiller Gesellschafter) vor und werden die Einnahmen steuerrechtlich als "Einkünfte aus Gewerbe" behandelt, liegt Arbeitseinkommen vor welches auf die vorgezogene AR anzurechnen ist.
Vielen Dank für die Antwort. Leider werden die Erträge/Ausschüttungen der Einkommenskategorie "Einkünfte aus Gewerbe" im Steuerbescheid zugeordnet und werden demgemäß auf die vorgezogene AR angerechnet (die dann keinen Sinn macht). Dies, obwohl die Zeichnung als spezielle Form der Kapitalanlage gedacht war und keinerlei unternehmerische Tätigkeit oder Einfluss vorliegt. Eigentlich eine im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen sehr nachteilige Eigenschaft, die diese Vermögenskategorie als weniger geeignet erscheinen lässt, wenn der Auslauf in die Zeit einer möglichen vorgezogenen AR fällt.