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Experten-Antwort

Anrechnung von Erträgen aus geschlossenen Fonds auf eine vorgezogene Altersrente

von Karl-Heinz Große Peclum16.10.2014 | 12:33
1372 Ansichten
4 Antworten

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Werden Erträge aus Anteilen an geschlossenen Fonds (als Kommanditist) wie z.B. Immobilienfonds bei der vorgezogenen Altersrente als Einkünfte angerechnet? GF´s wurden als Kapitalanlage gezeichnet (wie Anleihen oder Aktien).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei einer Altersrente nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

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3 Antworten

viellleicht docham 17.10.2014 | 13:02
Hallo Karl-Heinz ein Blick in den Einkommensteuerbescheid bringt Klarheit. Wenn diese Erträge, steuerrechtlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §20 Abs.1 Nr.4 EStG behandelt werden gelten sie nicht als Arbeitseinkommen. Liegt aber eine Mitunternehmereigenschaft als Kommanditist (Gesellschafter/stiller Gesellschafter) vor und werden die Einnahmen steuerrechtlich als "Einkünfte aus Gewerbe" behandelt, liegt Arbeitseinkommen vor welches auf die vorgezogene AR anzurechnen ist.
Karl-Heinz Große Peclumam 17.10.2014 | 13:32
Vielen Dank für die Antwort. Leider werden die Erträge/Ausschüttungen der Einkommenskategorie "Einkünfte aus Gewerbe" im Steuerbescheid zugeordnet und werden demgemäß auf die vorgezogene AR angerechnet (die dann keinen Sinn macht). Dies, obwohl die Zeichnung als spezielle Form der Kapitalanlage gedacht war und keinerlei unternehmerische Tätigkeit oder Einfluss vorliegt. Eigentlich eine im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen sehr nachteilige Eigenschaft, die diese Vermögenskategorie als weniger geeignet erscheinen lässt, wenn der Auslauf in die Zeit einer möglichen vorgezogenen AR fällt.
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