Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen

von
Maja

Hallo,

meine Tante bezieht einen Unterhaltsbeitrag (Hinterbliebenenversorgung Beamte) auf die jetzt eine Sofortrente als Erwerbsersatzeinkommen angerechnet werden soll.
Kann das auch bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente passieren, dass eine Sofortrente, die aus dem eigenen Vermögen bezogen wird (Betrag X wird angelegt um ab sofort eine monatliche Rente zu erhalten) gem. § 18a Abs. 3 Nr. 10 SGB IV als Erwerbsersatzeinkommen angerechnet wird? Meiner Meinung nach kann doch eigenes im Rentenalter angelegtes Geld kein Erwerbsersatzeinkommen sein. Es geht mir in dem Fall nicht darum, ob es eventuell Einkommen aus Vermögen sein kann. Ich möchte nur grundsätzlich wissen, wie die RV eine Sofortrente bewerten würde.

von
-

Eine wie von Ihnen geschilderte Sofortrente würde auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen angerechnet werden. Eine solche Einkommensanrechnung findet allerdings nur bei den Hinterbliebenenrenten statt, bei denen der Tod und die Eheschliessung ab dem 01.01.2002 erfolgte oder der Tod nach dem 31.12.2001 eingetreten ist, die Eheschliessung aber vor dem 01.01.2002 und beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren sind.

Mit freundlichen Grüßen

von
-

Eine wie von Ihnen geschilderte Sofortrente würde auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen angerechnet werden. Eine solche Einkommensanrechnung findet allerdings nur bei den Hinterbliebenenrenten statt, bei denen der Tod und die Eheschliessung ab dem 01.01.2002 erfolgte oder der Tod nach dem 31.12.2001 eingetreten ist, die Eheschliessung aber vor dem 01.01.2002 und beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren sind.

Mit freundlichen Grüßen

von
Maja

Vom Grundsatz her verstehe ich das. Aber handelt es sich aus Ihrer Sicht um Erwerbsersatzeinkommen oder Einkommen aus Vermögen?

von
-

Grundsätzlich gilt, dass es sich bei allen Renten wegen Alters (auch vor dem 60. Lebensjahr) und wegen Erwerbsminderung aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen um Erwerbsersatzeinkommen handelt.
Wird eine Kapitalabfindung anstelle einer wiederkehrenden Leistung gezahlt, ist der Betrag zu berücksichtigen, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung oder als Rente ohne Abfindung zu zahlen wäre.

Einnahmen aus Kapitalvermögen sind die in einer ausgezahlten Versicherungssumme enthaltenen (Zins-)Anteile bei von der Einkommenssteuer freigestellten Lebensversicherungen aus vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen (Alt-)Verträgen, die nach Ablauf der regelmäßigen Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?