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Experten-Antwort

Anrechnung von Erwerbsminderungsrente

von Werner S.17.02.2014 | 10:36
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2 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin vom Jahrgang 1954 und im Jahr 1969 ins Berufsleben eingetreten. Bis heute war ich zwischenzeitlich 4 mal für kurze Zeit beim Arbeitsamt offiziell und korrekt als arbeitssuchend gemeldet. Im Jahr 2009 hatte ich dann einen schweren Arbeitsunfall gehabt und für die Dauer von knapp 24 Monaten die volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Nun ist meine Arbeitskraft soweit wieder hergestellt, dass ich eine Halbtagsstelle antreten kann und auch werde. Meine Frage nun: Werden die Zeiten meiner Arbeitslosigkeit, sowie der kurzzeitige Bezug der Erwerbsminderungsrente auf meine Altersrente angerechnet? Über eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner S.,

wie Jonas Ihnen schon richtig geschrieben hat, werden beide Zeiten in Ihrem Versicherungskonto als rentenrechtliche Zeiten gutgeschrieben.

Als Hinweis vielleicht noch: Nicht alle rentenrechtlichen Zeiten können alle Wartezeiten erfüllen. So zählt die Rentenbezugszeit z. B. nicht zur Wartezeit von 45 Jahren, da es sich nur um eine Anrechnungszeit und nicht um eine Pflichtbeitragszeit handelt. Auch Arbeitslosigkeitszeiten sind derzeit von dieser Wartezeit ausgenommen - dies könnte sich jedoch durch den aktuellen Gesetzentwurf zum "Rentenpaket" teilweise ändern.

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1 Antworten

Jonasam 17.02.2014 | 11:28
Hallo! Kurz und knapp: Ja. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit wurden bereits bei Ihrer EM-Rente berücksichtigt. Entweder als Anrechnugszeit oder als Pfllichtbeitragszeit, je nachdem, wann Sie arbeitslos waren. Die Zeit des Rentenbezuges ist eine Anrechnungszeit und wird als solche bei einer späteren Rente berücksichtigt. MfG Jonas
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