Hallo Gerd,
nur bei denjenigen, die in den Zeiten der DDR Beiträgen in eines der 27 verschiedenen Zusatzversorungs-Systeme der DDR eingezahlt haben kann evtl. die Jahresprämien angerechnet werden.
Ingenieure, Techniker und Ingenieurökonomen aus der ehemaligen DDR fallen unter diesen Personenkreis. Falls Sie zu diesem Kreis gehören sollten Sie einen Antrag auf Überprüfung der Rentenhöhe nach § 44 SGB X bei dem zuständigen Rententräger stellen.