Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob und wie Bezugszeiten einer Halbwaisenrente ohne weiteres Einkommen des Kindes später bei der Erwerbs- sowie der Altersrente (des jetzt alten Kindes) angerechnet werden? Ist es klug diese Zeiten anzugeben oder sollte man das lassen, damit die Rente nicht noch niedriger wird? Je mehr Zeiten einzeln über die Jahre aufgeschlüsselt werden, besonders die, in denen keine Beiträge zur RV eingezahlt wurden, senkt doch den Durchschnittsverdienst oder?
Wer weiß etwas?
18.03.2014, 09:33
von
Nico
18.03.2014, 09:41
von
Nick L. Beck
Gar nicht. Es handelt sich nicht um eine rentenrechtliche Zeit und es gibt für einen Leistungsberechtigten der gesetzlichen Rentenversicherung auch keinen "Höchstbezug". Die Ansprüche entstehen unabhängig voneinander aus unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen und werden aus unterschiedlichen Versicherungsbiographien individuell berechnet.
18.03.2014, 09:44
von
Nico
also am Besten alles angeben und hoffen?
18.03.2014, 10:12
Experten-Antwort
20.03.2014, 17:40
von
Karl-Ludwig
Zitiert von: Nico
also am Besten alles angeben und hoffen?
Sie brauchen das weder angeben noch hoffen, da das keine Rolle spielt