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Sofern es gesetzliche Änderungen bei der Anerkennung/Bewertung dieser Zeiten zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns geben sollte, müssen Sie nicht weiter aktiv werden, die DRV hat Ihre Daten/Zeiten auf dem Plan/Sie im Auge ;-)
Gruß
w.
@W*lfgang
Hm, nachdem mir die Rentenversicherung die Nichtauswirkung von nebenberuflichen Studienzeiten erläutert hat, wurde auch empfohlen, diese gar nicht erst zu melden.
Nach ihren Ausführungen sollte man sie trotzdem melden, damit sie im Hintergrund schon mal gespeichert sind?
Hallo WolfK,
Ihr 'Fall' ist völlig unkritisch, was sogenannte 'Empfehlungen' *) betrifft.
*) ...die sowohl eine Arbeitsentlastung darstellen können/nicht noch 150 Zusatzvordrucke auszufüllen/wissend das bringt im Rentenkonto eh nix, ausgehend der aktuellen Rechtslage geschuldet sind. Verbunden mit dem Hinweis, dass diese Zeiten (auch noch 'nebenbrufliche' Ausbildunszeiten) nicht verloren gehen/später per Nachweis immer noch ins Rentenkonto eingebaut werden können.
Pragmatisch gedacht: so wenig Arbeit mit der Kontenklärung wie notwendig, aber so rechtssicher für den Versicherten wie möglich. Ihre Konstellation hätte man bereits bei Klärungsantrag in der Beratungsstelle in alle Richtungen mit kleinstem Aufwand erledigen können/Sie bereits dort auf die Folgewirkungen hinweisen können/was folgt daraus und wie sieht es mit den 'etwaigen Anregungen' für schnell erfasste/relevante Sachverhalte aus (nach Ihren Worten hat man das doch auch/zumindest teilweise)...und Sie und 'wir' müssten das hier nicht 'nacharbeiten' :-)
Gruß
w.
PS: aus der Ferne: ja bei Ihnen ist alles richtig gelaufen/erfasst/bewertet worden. Und, die DRV wird Sie regelmäßig alle 6 Jahre befragen, ob Ihr Rentenkonto dann dem aktuellen Rechtsstand entspricht/was nachgebessert werden muss - bis zum Beginn Ihrer Altersrente können Sie nachträglich alles ergänzen lassen, was dann zählt.