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Anrechnung von Kindererziehungszeiten

von Georg Müller06.07.2010 | 20:19
1749 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, meine Schwiegermutter war nie berufstätig. Sie hat in früheren Jahren Ihre Eltern bei der Nebenerwerbslandwirtschaft unterstützt. Nach Ihrer Heirat hat Sie 2 Kinder ( geb. 1957 u. 1958 ) erzogen. Können Sie mir einen Hinweis geben, ob Ihr selbst aus diesen Zeiten der Kindererziehung eine Rente zusteht? Vielen Dank

4 Antworten

Karlchenam 06.07.2010 | 21:03
Leider nicht, da sie die 5 Jahre an Mindestbeitragszeit nicht zusammenbekommt. Für jedes Kind gibt es jeweils 1 Jahr Kindererziehungszeit und dies wären dann 2 Jahre. Sie kann allerdings für die fehlenden 3 Jahre freiwillige Beiträge zahlen. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass sich das rechnet. Denn man zahlt immer mehr ein als man dann bei der Rentegewährung herausbekommt...
Schadeam 07.07.2010 | 08:16
Die Dame dürfte schon über 70 Jahre alt sein. Zahlen müsste sie 36 Mindestbeiträge zu 79,60 Euro, das kostet 2865,60 Euro. Zahlt sie das heute ein, erhält sie ab nächsten Monat ca 60 Euro Monatsrente. Nun kann sie ausrechnen wie alt sie werden muss, bis es sich lohnt. (Hätte sie sich rechtzeitig vor 65 dazu entschieden, hätte es sich bereits gerechnet.....)
-am 07.07.2010 | 08:26
Ihre Schwiegermutter benötigt für einen Altersrentenanspruch 60 Beitragsmonate. Pro Kind wwerden Ihr 12 Monate anerkannt= 24 Monate. Sie müßte also noch für 36 Monate freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 79,60 X 36 = 2865,60 €. Nach Zahlung der Beiträge hätte Sie einen Rentenanspruch von ungefähr 66 € brutto. Ob sich dies für Ihre Schwiegermutter rechnet ist davon abhängig, wie lange Sie die Rente bezieht. Mit freundlichen Grüßen
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