Guten Tag,
meine Schwiegermutter war nie berufstätig. Sie hat in früheren Jahren Ihre Eltern bei der Nebenerwerbslandwirtschaft unterstützt.
Nach Ihrer Heirat hat Sie 2 Kinder ( geb. 1957 u. 1958 ) erzogen.
Können Sie mir einen Hinweis geben, ob Ihr selbst aus diesen Zeiten der Kindererziehung eine Rente zusteht?
Vielen Dank