Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei besonders langjährig Versicherten
22.08.2011, 09:43
von
Viola Kretschmer
Sehr geehrte Mitarbeiter,
meine Tochter wurde 1981 noch in der damaligen DDR geboren. Wie es dort üblich war, bin ich die 20 Wochen nach der Entbindung zu Hause geblieben und dann wieder voll arbeiten gegangen. Werden mir trotzdem Kindererziehungszeiten angerechnet und wieviel Monate werden gut geschrieben? (Ich habe mal etwas von einem Jahr gehört.) Wie finden die Kindererzeiungszeiten Eingang in die Ermittlung der Versicherungsjahre für besonders langjährige Versicherte. Mir geht es dabei nicht um die finanzielle Berücksichtigung, sondern um die zeitliche!!!
Mit freundlichen FGrüßen
Viola Kretschmer
22.08.2011, 09:55
Experten-Antwort
Sie erhalten 12 Monate Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Sie zählen für die 45 Jahre mit (Überlappende Zeiten jedoch nur einmal).
22.08.2011, 10:38
von
Viola Kretschmer
Vielen Dank für die Antwort! Es war sehr hilfreich, denn in meiner Kontenklräung wurde nur ein Monat Kindererzeihungszeit anerkannt!
Mit freundlichen Grüßen
Viola Kretschmer
22.08.2011, 10:46
Experten-Antwort
In der Anlage 2 (Versicherungsverlauf) müssen 12 Monate Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung stehen, wenn nicht, zu einer Beratungsstelle gehen!