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Anrechnung von Krankengeld auf Rente

von Maria23.03.2009 | 16:07
4730 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit ca. einem Jahr Krankengeld. Wie bzw. in welcher Höhe wird das Krankengeld für die Rente angerechnet? In dem Bescheid der Krankenkasse ist ja der Zahlbetrag pro Tag angegeben sowie die darauf entfallenden Beträge zur Pflege-, Renten- und AL-Versicherung. Oder ist es so, dass ein bestimmter Prozentsatz des Verdienstes angerechnet wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maria,

bei Personen die Krankengeld beziehen werden als beitragspflichtige Einnahme grundsätzlich 80 % des dem Krankengeld zugrundeliegenden Arbeitsentgelts berücksichtigt. Sie werden rentenversicherungsrechtlich während des Krankengeldbezugs also so gestellt, als wenn Sie 80 % Ihres bisherigen Arbeitsentgelts verdienen würden.

2 Antworten

Mariaam 23.03.2009 | 19:18
Hallo Experte und Chris, vielen Dank für die Antwort. Jetzt kann ich es nachvollziehen, es war mir nicht klar gewesen. Ja, ich habe eine Meldung von der bekommen.
Chrisam 23.03.2009 | 18:40
Das Sie ja schon 1 Jahr Krankengeld erhalten, sollte Ihnen Ihre Krankenkasse am Anfang des Jahres 2009 auch schon eine Bescheinigung für das Jahr 2008 über die gemeldeten Beiträge an die DRV zugesandt haben.
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