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Experten-Antwort

Anrechnung von Lohn des Verstorbenen

von Jenny15.01.2015 | 14:25
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Hallo ! Mein Vater ist 1 Monat vor seinem beabsichtigten Rentenbeginn gestorben. Meine Mutter hat die Witwenrente beantragt. Bei seinem AG bestand im Manteltarifvertrag die Klausel dass wenn ein Arbeitnehmer stirbt, die Hinterbliebene eine Abfindung von 3 Monatsgehältern bekommt, dieser AG weigert sich aber zu zahlen, da der Vers. ja keine 3 Monate mehr im Betrieb gearbeitet hätte sondern in Rente gegangen wäre. Nach Aufsuchen der Gewerkschaft ( die komplett anderer Meinung sind ), wird es wohl auf einen Prozess hinauslaufen. Wir waren auch zwischenzeitlich bei einer Rentenberatungsstelle. Der Berater wusste es nicht genau und sagte es gäbe 2 Möglichkeiten bei erfolgreichen Prozess. Entweder wird die im nachhinein durch Gericht festgelegte Zahlung auf den Zeitraum angesetzt für die sie gedacht war, nämlich die 3 Monate nach dem Tod des Versicherten, dann würde dies nicht als Einkommen bei der Witwenrente gekürzt werden da man sich hier im Sterbevierteljahr befinden würde und kein Einkommen angerechnet wird. Oder 2. der Rententräger setzt das Datum der Überweisung des AG als Entstehen des Einkommen an (unabhängig davon für welche Monate es gedacht war) und somit würde die Rente gekürzt oder gar nicht ausgezahlt. Wei jemand wie hier tatsächlich vorgegangen wird seitens der Rentenversicherung ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny,

hier handelt es sich überhaupt nicht um ein Einkommen, das bei der Witwenrente anzurechnen wäre.

Anzurechnen sind Einkommen, die Ihrer Mutter aus eigener Beschäftigung (Arbeitsentgelt oder selbständiges Einkommen) oder aus eigener Versicherung (z.B. Rente, Arbeitslosengeld) zustehen. Beträge die aus Anlass des Todes - also sozusagen "abgeleitet" von dem Verstorbenen bzw. als Sterbebeihilfe - gezahlt werden, sind nicht anzurechnen.

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