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Experten-Antwort

Anrechnung von Pflegekind und Pflege Angehöriger

von Cleo11.01.2021 | 11:18
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6 Antworten

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Ich hatte (während ich berufstätig war) ein Dauerpflegekind aufgenommen. Frage : wird dieses Kind auf meine Rente angerechnet (so wie meine leiblichen Kinder) ? Während meiner aktueller Erwerbsminderungsrente habe ich zwei Jahre meine Schwiegermutter (Pflegegrad 3) hier im Haus gepflegt. Frage : werden diese zwei Jahre auf meine Rente angerechnet ? LG Cleo

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von W°lfgang.

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5 Antworten

W°lfgangam 11.01.2021 | 21:34
Hallo Cleo, > Frage1 : wird dieses Kind auf meine Rente angerechnet (so wie meine leiblichen Kinder) ? Grundsätzlich ja. Vordruck V0800 ausfüllen, Bescheinigung des Jugendamtes beilegen und von der DRV prüfen lassen, ob hier zusätzliche Zeiten für Kindererziehung neben Ihrer Beschäftigung anzurechnen sind. ABER, da bereits eine EM-Rente läuft, sollte diese Frage bereits im Rahmen des Rentenantrag geklärt worden sein, sofern diese Pflege-Kindererziehungszeiten da bereits vorgelegen haben. Liegen diese nach EM-Rentenbeginn, siehe folgende Antwort. > Frage2: Während meiner aktueller Erwerbsminderungsrente habe ich zwei Jahre meine Schwiegermutter (Pflegegrad 3) hier im Haus gepflegt. Frage : werden diese zwei Jahre auf meine Rente angerechnet ? Grundsätzlich nein. Ihre EM-Rente enthält bereits ein bis zum Rentenfall 'abgeschlossenes' Versicherungsleben + eine zusätzliche Zeit über den Rentenbeginn hinaus. Sollte es eine 'neue' Versicherungszeit sein/erst nach Rentenbeginn beginnend, wird die DRV bei dem nächstfrühesten Rentenfall auf Antrag prüfen, ob sich da eine positive Veränderung in der Folgerente ergeben kann. Gruß w.
Schadeam 12.01.2021 | 13:32
1) nachschieben können Sie Versicherungszeiten jederzeit, wäre also kein Problem. 2) Wie alt war das Kind als Sie es übernommen haben? Wenn es schon über 3 Jahre alt war, gibt es dafür eh keine Beiträge....
Cleoam 13.01.2021 | 12:38
Na dann hat es sich tatsächlich erledigt - das Kind war knapp 5 Jahre alt als es zu uns kam. Die leibliche Mutter bekommt also diese Zeit auf ihre Rente angerechnet, obwohl Andere ihr Kind 13 Jahre in die Familie aufgenommen hatten ........... Sie hatte 4 Kinder, alle in Pflegefamilien und bekommt 12 Jahre angerechnet !? Ungerecht wie ich finde, aber das ist ein anderes Thema. Vielen Dank für informativen Antworten LG Cleo
senf-dazuam 13.01.2021 | 12:56
Was Kindererziehungszeiten angeht, ist das Thema durch. Aber bis zum 10. Lebensjahr können Kinderberücksichtigungszeiten beantragt werden, die indirekt die Rente erhöhen können (Gutschriften bei Überlagerung oder Auswirkung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung).
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