Mein Nachbar soll nach 30Jahren EU-Rente seine Rente in eine Altersrente umwandeln lassen. Wie wird diese dann festgestellt?
Er hat in den letzten Jahren Beitragspunkte für die Pflege seiner Mutter bekommen. Wie wirken diese sich auf die Höhe seiner dann neu festgelegten Altersrente aus?
Der Nachbar soll den Antrag stellen und den Bescheid abwarten oder sich im Vorfeld eine Probeberechnung der Altersrente anfordern. Dann weiß er Bescheid und kann es Ihnen erzählen.
Was bringt Ihnen eine theoretische Abhandlung darüber in welchen Fällen die Pflegebeiträge die Rente steigern und in welchen nicht?
Zusatztipp: wenn es um die Regelaltersrente geht und die Pflege noch andauert sollte man sich überlegen die Altersrente als 99% Teilrente zu beantragen weil dann die Pflegekasse noch weiterhin Beiträge zahlt.
Ich denke,daß die "Vergleichsaltersrente", die die Beitragspunkte vor der (30-jährigen) EM-Rentenzeit und die bisherigen Pflegepunkte enthält, kleiner als die EM-Rente ist und deshalb die neue festgestellte Altersrente der EM-Rente entsprechen wird.
Das heißt aber auch, die bisherigen Pflegepunkte "fallen unter den Tisch".
Die 99%Teilrente sichert zumindestens die zukünftigen Pflegepunkte für die Erhöhung der Altersrente.
Das heißt aber auch, die bisherigen Pflegepunkte "fallen unter den Tisch".
Die 99%Teilrente sichert zumindestens die zukünftigen Pflegepunkte für die Erhöhung der Altersrente.
Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass die Pflegepunkte unter den Tisch fallen? Immerhin endete die Zurechnungszeit beu einer vor 30 Jahren bewillgten EM-Rente schon mit etwa 55 Jahren. Da können noch allerhand Pflegepunkte für die Zeit danach positiv bei der Altersrente wirken, oder?
Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad ab.
Vielleicht lohnt es sich also doch.
https://www.deutsche-
rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html
Hallo Gerda041,
zuerst sollte Ihr Nachbar einen Antrag stellen. Hierfür kann er sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, wo die oder der Kollege der Beratungsstelle den Antrag mit ihm aufnimmt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Altersrente auf jeden Fall nicht niedriger ausfallen wird, als die bisherige Erwerbsminderungsrente.
Auch kann im Vorfeld, wie KSC erwähnte, eine Proberechnung gemacht werden. Hier erfährt er genau, wie die Pflegezeiten seine Altersrente beeinflussen.