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Experten-Antwort

Anrechnung von privater Vorsorge auf Renten

von Würth Anita26.05.2015 | 13:19
1051 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe seit 1.8.13 gr. Witwenrente von 570,- + seit 1.10.14 volle Erw. m.- Rente von 1150,- + Zusatzrente der bayr. Gem. von 89,-. Im Dez. 16 bekomme ich eine Direktversicherung ausbezahlt im März 17 einen Pensionsfond + Teil der Riesterrente. Frage: Wirken sich diese Zahlungen auf meine Witwen/EM.Rente aus und wenn ja, in welchem Umfang. Herzlichen Dank für eine Antwort (Brauchen sie die Beträge der Versicherungen?)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für Ihre Witwenrente gilt aufgrund Ihrer Angaben noch das “alte Hinterbliebenenrentenrecht“. Eine Anrechnung erfolgt nicht. Es kommt zu keiner Rentenkürzung. Ob es bei der Steuererklärung Kürzungen gibt, kann Ihnen nur direkt Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.

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3 Antworten

Kai-Uweam 26.05.2015 | 13:38
Auf die EM-Rente nicht. Auf die Witwenrente nur, wenn es sich nicht um sog. "altes Hinterbliebenenrentenrecht" handelt. Voraussetzungen für das alte Recht: wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde (§242a SGB VI)
Würth Anitaam 26.05.2015 | 13:44
Vielen Dank 1934 + 1956 Eheschl. 1981 Also muss ich bei Angabe in der Steuererkl. und bei den Rentenstellen keine Kürzungen befürchten?
Würth Anitaam 01.06.2015 | 11:52
Guten Tag, ich habe noch eine letzte Frage: Ist es egal, wann die Verträge abgeschlossen wurden? meine: 12. 1997 (Direkt) 7. 2005 (Pensionf.) 2003 (Riester) Herzlichen Dank
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