Hallo lorginn,
die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist tatsächlich eine Art Zwangsversicherung, welche gegenüber allen übrigen privaten Rentenversicherungen Vorrang genießt. Soweit Ihnen die Regelbeiträge zu hoch sind, gäbe es aber noch die Möglichkeit der einkommensgerechten Beitragszahlung (siehe auch Beitrag von "..."). Damit Sie mit diesen Beiträgen günstiger kommen, müsste Ihr Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit aber das dem Regelbeitrag zugrunde liegenden (fiktive) Einkommen von 2520 Euro/Monat (im Beitrittsgebiet 2135 Euro/Monat) unterschreiten. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie übrigens auch hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbständig_wie_rv_schützt