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Anrechnung von privater Vorsorge

von lorginn23.01.2009 | 00:34
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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S.g.D.+H., bin seit 2004 versicherungspflichtiger Selbständiger und muss seit einem Jahr den vollen Regelbeitrag bezahlen. Habe parallel aber auch zwei private Rentenversicherungsverträge im Bestand. Da meine Vorsorgeaufwendungen nur bis ca. 8500 Euro jährlich bei der Einkommenssteuer ansetzbar sind, bin ich also deutlich überversichert und weiß bald nicht mehr wie ich das alles bezahlen soll? Der Gesetzgeber kann mich doch nicht zwingen meine private Vorsorge zu kündigen, damit ich die Beiträge für die DRV noch leisten kann? Die Möglichkeit einen Arbeitnehmer für über 400 Euro zu beschäftigen würde mich von meiner Pflicht befreien, doch das macht auch keinen Sinn, da ich durchaus das Standbein der gesetzlichen Vorsorge zu schätzen weiß. Warum ist eine Anpassung meiner Beiträge für die DRV entsprechend der Prüfung der privaten Vorsorge nicht möglich? Bin regelrecht verzweifelt. Das kann es doch nicht sein. mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo lorginn,

die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist tatsächlich eine Art Zwangsversicherung, welche gegenüber allen übrigen privaten Rentenversicherungen Vorrang genießt. Soweit Ihnen die Regelbeiträge zu hoch sind, gäbe es aber noch die Möglichkeit der einkommensgerechten Beitragszahlung (siehe auch Beitrag von "..."). Damit Sie mit diesen Beiträgen günstiger kommen, müsste Ihr Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit aber das dem Regelbeitrag zugrunde liegenden (fiktive) Einkommen von 2520 Euro/Monat (im Beitrittsgebiet 2135 Euro/Monat) unterschreiten. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie übrigens auch hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbständig_wie_rv_schützt

5 Antworten

...am 23.01.2009 | 07:56
Der Regelbeitrag entspricht einem (fikt.) Gewinn i.H.v. 2520,-€ mtl. (Rgelbeitrag = 2520Euro * 19,9% Beitragssatz). Wie hoch liegt denn Ihr tatsächlicher Gewinn? (= zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid * 1/12 = durchschnittlicher mtl. Gewinn) Event. würde sich bei der einkommensgerechten Beitragszahlung ein niedrigerer Rentenbeitrag ergeben...
hack the knifeam 23.01.2009 | 08:25
dieses problem hat jeder Arbeitnehmer auch, ohne aber zwischen Regelbeitrag und einkommensgerecht wählen zu können. Sorry, da habe ich kein Mitleid
icham 23.01.2009 | 12:02
Legen Sie doch der Rentenversicherung Ihren letzt ergangen Steuerbescheid vor und beantragen Sie die Einkommensgerecht Beitragszahlung . Selbstständige können jeder Zeit wechseln wenn Sie den Regelbeitrag zahlen.
@icham 23.01.2009 | 12:26
nicht einfach den Einkommenssteuerbescheid einreichen - das kann nach hinten losgehen, wenn der Verdienst über dem liegt, der dem Regelbeitrag zugrunde liegt... Am Besten mit allen Unterlagen bei einer Beratungsstelle vorsprechen, da kann das Ganze vorher durchgerechnet werden...
Unbekanntam 24.01.2009 | 01:07
Hallo, erst einmal ist es falsch was Sie schreiben. Sie sind nicht überversichert! Sie empfinden dies nur so. Die Private müssen Sie nicht kündigen. Sie können den Beitrag nach Rücksprache mit der Versicherung reduzieren oder vorerst beitragsfrei stellen. Verständnis kann ich auch nicht für Ihre Fall zeigen. Fast in jeder etwas größeren Gemeinde gibt es Beratungsstellen der Rentenversicherung. Sie hätten sich VORHER informieren können. Erst abschließen und dann sich informieren ist nun mal der falsche Weg.
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