Bei einem normalen Minijobs erarbeite ich mir Anrechnungszeiten für die spätere Rente .
Wie wirkt es sich auf die Renten- und Anrechnungszeiten aus, wenn ich nun statt 12 Monaten (als Minijobber mit 450,-€ max.)eine kurzzeitige kurzfristige Beschäftigung an ca. 5-6 Monaten pro Jahr ausübe.
Vielen Dank
Dorothee
Hallo Dorothee,
eine kurzfristige Beschäftigung (eine Beschäftigung die im Laufe eines Kalenderjahres auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist)ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragsfrei und kann somit rentenrechtlich, weder als Beitrags-noch als Anrechnungszeit, Wirkung entfalten. Sie ist im Versicherungsverlauf nicht enthalten.
eine kurzfristige Beschäftigung (eine Beschäftigung die im Laufe eines Kalenderjahres auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist)ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragsfrei und kann somit rentenrechtlich, weder als Beitrags-noch als Anrechnungszeit, Wirkung entfalten. Sie ist im Versicherungsverlauf nicht enthalten.
Danke!
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem rentenrechtlich relevante Zeiten zu erarbeiten?oder zählt jeder Monat, der nicht zumindest mit einem 450,-€ Job gearbeitet wird direkt als Lücke und verhindert zB Ansprüche auf die Regelsaltersrente, wenn in den letzten fünf Jahren zuvor solche Lücken aufgetreten sind ?
Hallo Dorothee,
für die Regelaltersrente benötigen Sie 5 Jahre Beitragszeit und da ist es völlig egal wann diese Zeit erfüllt wurde.
Hallo!
Wie wäre es, wenn Sie einmal einen Beratungstermin bei der DRV wahrnehmen. Ich vermute, Sie werfen einige Sachverhalte durcheinander.
"in den letzten fünf Jahren" sind die Lücken bedeutsam für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Für die Altersrente sind eine bestimmte Anzahl von Zeiten irgendwann im Verlauf des Versicherungsverlaufes (ab dem 16. Lebensjahr bis zum Rentenbeginn) erforderlich - für die Regelaltersrente sind dies 60 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen.