Dem Beitrag von ... kann nur zugestimmt werden. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung soll man Ihnen Ihren Rentenbescheid vollständig erklären. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Man kann Ihnen dort auch die Anrechnung bzw. Bewertung der Schulausbildungszeiten näher erläutern.