Eine Glaubhaftmachung von in der BRD zurückgelegten Schulausbildungszeiten gibt es nicht, d.h. ohne Nachweis keine Anerkennung möglich.
Dass Sie dies im Hinblick auf die ab 2009 geltende Rechtslage - finanziell - nicht beunruhigen sollte, hat Ihnen user KSC bereits geschildert.
Dennoch werden auch ab 2009 Zeiten einer Schulausbildung bis zu 96 Monaten für die sogen. Gesamtleistungsbewertung als belegungsfähige Monate gewertet, was direkt keinen finanziellen Mehrwert für die Rente verursacht - jedoch die Durchschnittsbewertung aller Ihrer Versicherungszeiten geringfügig positiv beeinflussen kann.
MfG