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Experten-Antwort

Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf EMR?

von Ingo Janke02.11.2012 | 08:15
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7 Antworten

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Hallo, ich habe von meinem Arbeitgeber im Oktober eine Urlaubsabgeltung für die Zeit vom 01.01. -31.08. 2011 bekommen. In dieser Zeit habe ich Krankengeld erhalten. Zum 01.09.2011 wurde mir eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt (bis 28.02.2013). Das Arbeitsverhältnis zum AG ruht seitdem und endet am 28.02.13. Inzwischen habe ich auch den Bescheid, dass die Rente ab 01.03.2013 unbefristet weitergezahlt wird. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand würde die Urlaubsabgeltung sich mindernd auf meinen Rentenanspruch für den Monat der Zahlung auswirken. Nun habe ich aber ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden, dass dies nicht rechtmäßig ist (B 13 R 81/11 R vom 10.07.2012). Es wird argumentiert, dass der Anspruch zur Zeit der Beschäftigung entstanden ist und die nachträgliche Zahlung kein Hinzuverdienst sei da er nicht während des Rentenbezuges entstanden ist. Kann ich nun davon ausgehen, dass meine Urlaubsabgeltung keinen Einfluss auf meine Erwerbsminderungsrente hat?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger wollen noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts abwarten und auswerten. Anschließend werden Sie gemeinsam entscheiden, ob Sie dem Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus folgen werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zunächst eine Anmerkung zur Antwort von egal:

Zitat: "Schauen sie mal, ob auf Ihrem Gehaltszettel (Nachzahlung) Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden. Wenn nicht, würde ich keine schlafende Hunde wecken und einfach abwarten was kommt, da in dem Fall eigentlichh nichts an die Rentenversicherung gemeldet wurde."

Ein Hinzuverdienst muss der Rentenversicherung immer mitgeteilt werden, also unabhängig davon, ob von dem Hinzuverdienst Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden oder nicht. Es besteht sogar eine gesetzliche Mitteilungspflicht.

Zur Anfrage von DH:

Wenn Sie sich die Nachzahlung in Teilbeträgen auszahlen lassen, stellt dies – rechtlich gesehen – einen Verzicht auf die sofortige Auszahlung der Nachzahlung dar. Es gibt im Sozialgesetzbuch eine Vorschrift (§ 46 SGB 1), nach der ein Verzicht auf eine Sozialleistung nicht zulässig ist, wenn er zu Lasten eines anderen Sozialleistungsträgers geht.

Zwar handelt es sich bei Ihrer Nachzahlung nicht um eine Sozialleistung, allerdings kann man den allgemeinen Rechtsgedanken der genannten Vorschrift auch auf einen "sonstigen" Verzicht übertragen. Demnach wird der Verzicht bei der Prüfung des Hinzuverdienstes nicht berücksichtigt, d. h. die Nachzahlung wird so behandelt, als wäre sie in einem Betrag ausgezahlt worden.

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5 Antworten

Ingo Jankeam 02.11.2012 | 11:47
Danke für die Information. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Ich muss der DRV ja meine Nachzahlung mitteilen.
santanderam 02.11.2012 | 12:06
Sie teilen der DRV die Zahlung unter Hinweis auf das Urteil mit und warten ab
egalam 02.11.2012 | 13:01
Schauen sie mal, ob auf Ihrem Gehaltszettel (Nachzahlung) Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden. Wenn nicht, würde ich keine schlafende Hunde wecken und einfach abwarten was kommt, da in dem Fall eigentlichh nichts an die Rentenversicherung gemeldet wurde. Zumindest war das bei mir so, als ich meine Nachzahlung für nicht abgeleistete Urlaubstage bekam. Falls ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung der "Fachleute" im Forum.
Amigoam 02.11.2012 | 15:48
Hallo, wieso bekommt man denn während des Bezuges von Krankengeld vom Arbeitgeber eine abgeltung der Urlaubsansprüche gezahlt? VG
DHam 02.11.2012 | 17:04
Hallo, zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage an das Expertn-Team, da dies bei mir auch ansteht: 24 Urlaubstage und außerdem 115 Überstunden, beide Ansprüche vor Rentenbezug entstanden. SOLLTE sich diese Nachzahlung doch rentenmindernd für mich auswirken, könnte ich dies doch umgehen, indem ich mir den Betrag in Teilbeträgen zu 400 € bzw. 800 € (2mal jährlich) auszahlen ließe um nicht über die Hinzuverdienstgrenze zu kommen. Ist das empfehlenswert? Herzlichen Dank für Ihre Antwort DH
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