Die Rente wird in dem Monat, in dem die Urlaubszahlung ausgezahlt wird, nicht gezahlt, da die doppelte Hinzuverdienstgrenze mit 12.000,- EUR überschritten wird. Ab dem nächsten Monat wird die Rente wieder ausgezahlt.
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Die Rente wird in dem Monat, in dem die Urlaubszahlung ausgezahlt wird, nicht gezahlt, da die doppelte Hinzuverdienstgrenze mit 12.000,- EUR überschritten wird. Ab dem nächsten Monat wird die Rente wieder ausgezahlt.
Auch suchen will gekonnt sein! Wer es nicht kann, sollte sich mit frechen Beiträgen besser zurückhalten. Wer lesen kann findet: EM-Rente und Urlaubsabgeltung von Daima am 06.10.2011 - 21:06 https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…LOL. Lieber Vollpfosten ähem Pfostenpfleger, sorry, ist noch früh für mich...dort habe ich bereits gepostet,der Beitrag verschwand leider auf Seite 3, und da es hier leider nicht so eingestellt ist,daß auf neu Beantwortete Beiträge diese nach oben "gehievt" werden, verschwindet ein interessanter Beitrag eben mit der Zeit im Nirvana. Deswegen eine Neueröffnung. Wenn Sie mal in mein Alter kommen, werden sie das sicherlich auch begreifen, ich bin da guter Dinge. Versuchen Sie es. Das klappt schon. ;-) Danke Herr -_- Nett gemeint, aber das verstehe ich eben nicht, ich wollte die Höhe des Abzugs wissen, da die Summe ja doch schon hoch ist. Gehe ich recht in der Annahme,daß die Rentenzahlung dann im zu berücksichtigenden Monat völlig weg ist? So interpretiere ich das. Allen noch einen schönen Tag und nicht alles so ernst nehmen, ihr verbiestert sonst noch. ;-)
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