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Anrechnung von Vermögen bei Witwenrente

von Gelder09.02.2009 | 13:40
5310 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe mit Interesse Ihren Beitrag gelesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Dort wird geschrieben, dass bei Witwen der jüngeren Generation ab 2001 auch Vermögen bei der Rente angerechnet wird. Gibt es da irgend einen Schlüssel oder ein Formel wie Vermögen genau bei der Witwenrente angerechnet wird ? Danke für Ihre Information ! Susanne Gelder

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.02.2009 | 13:55

Der Hinweis auf die Broschüre ist mit Sicherheit der beste.

In der Tat ist zu Unterscheiden, um welche Vermögenseinkünfte es sich handelt. Danach kann man dann zur Errechnung eines fiktiven Nettos eine pauschale durchschnittliche Abgabenbelastung abziehen.

Das fiktive Netto bildet nachher die Basis für die Anrechnung; aus einem Jahreswert wird ein Monatswert ermittelt.

Die pauschale durchschnittliche Abgabenbelastung wird durch Gesetz bestimmt und in längeren Zeitabständen neu festgelegt.

2 Antworten

Ulfam 09.02.2009 | 13:46
Hallo Susanne, schauen Sie mal auf dieser Seite nach: www.deutsche-rentenversicherung.de und gehen dann zur Broschüren reihe (linke Seite) Das Heftchen heißt: "Hinterbliebenenrente:Hilfe in schweren Zeiten" Hier nun auf der Seite 32+33 stehen alle evtl. anrechenbaren Einkommensarten! Viele Grüße Ulf
-_-am 09.02.2009 | 18:13
Das monatliche Einkommen ist zu kürzen bei Vermögenseinkommen um 25 vom Hundert; bei steuerfreien Einnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren um 5 vom Hundert; bei Besteuerung nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen um 30 vom Hundert; Einnahmen aus Versicherungen nach § 18a Abs. 4 Nr. 1 werden nur gekürzt, soweit es sich um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Der jeweils verbleibende Betrag ist bei der Einkommensanrechnung als Einkommen zu berücksichtigen. Nachzulesen in § 18b Abs. 5 SGB 4. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__18b.html
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