Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Uriot Angelika,
die eigene Rente wird im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente angerechnet.
Bei den von Ihnen genannten Beträgen, wird sich die Höhe Ihrer eigenen Rente nicht auf die Höhe Ihrer Witwenrente auswirken, sofern keine weiteren Einkünfte erzielt werden.
Die Freibeträge liegen seit dem 01.07.2014 in den alten Bundesländern bei 755,30 EUR netto und in den neuen Bundesländern bei 696,70 EUR netto.
Für die Berechnung Ihrer Nettorenten gilt ein Abzug von 7,3 % zzgl. Sonderbeitrag von 0,9 % zur Krankenversicherung und 2,05 bzw. 2,3 % zur Pflegeversicherung, um den Nettobetrag der Rente zu erhalten. Die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung ist abhängig davon, ob die Elterneigenschaft vorliegt.
Sämtliche Angaben beruhen auf der Tatsache, dass ein Pflichtversicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.
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