Mann verstirbt:
Die Ehefrau erhält neben ihrer vollen Altersrente in Höhe von 1200,- EUR das volle Witwengeld, also 60% des Ruhegehalts des verstorbenen Pensionärs in Höhe von 1500,- EUR. ( Die Renten auf Grund einer Beschäftigung der Witwe werden beim Zusammentreffen mit einem Witwengeld nicht gekürzt).
Frau stirbt:
Der Pensionär erhält ungekürzte Versorgungsbezüge, 2500,- EUR. Aber die Witwerrente wird gekürzt.
Witwerrente 60% 720,- EUR
Ruhegehalt 2500,- EUR
Plus Evtl. Sonderzahlung
Minus pauschal 27,5% 687,50 EUR
Verbleibendes Einkommen 1812,50 EUR
Abzüglich Freibetrag 701,18 EUR
Verbleibt 1111,32 EUR
Davon anrechenbar 40% 444,52 EUR
Die Witwerrente von 720,- EUR wird um 444,52 EUR gekürzt.
Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt