In der Überlegung ob wir verheiratet getrennt bleiben oder scheiden lassen spielt die Frage der möglichen wechselseiten Witwe(r)-Anspruchs eine Rolle.
Folgende Werte wurden errechnet:
Mann Beamter, Pensionsanspruch 2500.- brutto
Frau Sozialvers.pflichtig
Rentnanspruch 1200.-
Bislang konnte uns keiner sagen, wie hoch im Falle des Todes eines Partners die jeweilige Anrechnung ist, die dann die Rente reduziert.
In welchen Schritten bzw.in welcher Reihenfolge wird welcher Prozentsatz /Betrag abgezogen ? Was bleibt netto ?
Bin für jeden Hinweis dankbar !
Jürgen