Frage zur Bewertung/Anrechnung von Zeiten, in der eine Arbeitsunfähigkeit vorlag
Meine Frau kann jetzt die Regelalterrente beantragen. Nun ergibt sich hinsichtlich des Versicherungsverlaufes folgender Sachverhalt:
Meine Frau war etwa 14 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bis sich Nachwuchs ankündigte. Nach einer längeren Babypause, wir haben u.a. auch ein schwerbehindertes Kind, hat sie dann versucht, wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen.
Leider ist ihr das nicht gelungen, stattdessen hat sie dann von Anfang der 90er Jahre bis Anfang 2005 im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung eine Tätigkeit ausgeübt. Aufgrund der schweren Arbeit in einer Druckerei wurde sie aber im Laufe der Jahre krank und schließlich arbeitsunfähig.
Dies hatte letztlich zur Folge, dass sie seit etwa Mitte 2005 ohne jeden Leistungsanspruch (Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, ALG II) zu Hause geblieben ist.
Die Frage ist jetzt, wie ist diese Zeit anrechnungsmäßig zu bewerten, muss diese Zeit von 2005 bis jetzt in den Versicherungsverlauf mit aufgenommen werden und hat diese Zeit überhaupt einen Einfluss auf den Rentenbezug?